Deutsch und Integration Sprachkurse für Geflüchtete (EOK, STAFF) A1, A2 und Alphabetisierung
Teilnehmen können Personen, die einer sprachlichen Förderung im Rahmen von Erstorientierung bedürfen, ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und von Maßnahmen der Sprachförderung des Bundes ausgeschlossen sind. Primär sind es Personen, die eine offene Bleibeperspektive (also ein offenes Verfahren) haben.
Hierzu zählen im Besonderen der Gestattete Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG; Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 ff AufenthG.
Personen, die eine Integrationskurszulassung haben, dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen teilnehmen. Einem Integrationskurs ist IMMER Vorzug zu geben!
Erstorientierungskurse bieten wir für oben genannten Personen mit einer Gestattung an, wenn diese bereits die lateinische Schrift beherrschen. Die Kurse schließen mit einer A1-Prüfung ab. Fahrtkosten ab 3km Fußweg werden bezuschusst.
In den Vormittagskursen ist aktuell eine Kinderbegleitung/ -beaufsichtigung für Kinder zwischen 3 und 6/7 Jahren möglich.
Hierzu zählen im Besonderen der Gestattete Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG; Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 ff AufenthG.
Personen, die eine Integrationskurszulassung haben, dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen teilnehmen. Einem Integrationskurs ist IMMER Vorzug zu geben!
Erstorientierungskurse bieten wir für oben genannten Personen mit einer Gestattung an, wenn diese bereits die lateinische Schrift beherrschen. Die Kurse schließen mit einer A1-Prüfung ab. Fahrtkosten ab 3km Fußweg werden bezuschusst.
In den Vormittagskursen ist aktuell eine Kinderbegleitung/ -beaufsichtigung für Kinder zwischen 3 und 6/7 Jahren möglich.
Sprachkurse für Geflüchtete (EOK, STAFF) A1, A2 und Alphabetisierung
Teilnehmen können Personen, die einer sprachlichen Förderung im Rahmen von Erstorientierung bedürfen, ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und von Maßnahmen der Sprachförderung des Bundes ausgeschlossen sind. Primär sind es Personen, die eine offene Bleibeperspektive (also ein offenes Verfahren) haben.
Hierzu zählen im Besonderen der Gestattete Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG; Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 ff AufenthG.
Personen, die eine Integrationskurszulassung haben, dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen teilnehmen. Einem Integrationskurs ist IMMER Vorzug zu geben!
Erstorientierungskurse bieten wir für oben genannten Personen mit einer Gestattung an, wenn diese bereits die lateinische Schrift beherrschen. Die Kurse schließen mit einer A1-Prüfung ab. Fahrtkosten ab 3km Fußweg werden bezuschusst.
In den Vormittagskursen ist aktuell eine Kinderbegleitung/ -beaufsichtigung für Kinder zwischen 3 und 6/7 Jahren möglich.
Hierzu zählen im Besonderen der Gestattete Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 AufenthG; Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 3 und 5 AufenthG; Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 ff AufenthG.
Personen, die eine Integrationskurszulassung haben, dürfen nur in gut begründeten Ausnahmefällen teilnehmen. Einem Integrationskurs ist IMMER Vorzug zu geben!
Erstorientierungskurse bieten wir für oben genannten Personen mit einer Gestattung an, wenn diese bereits die lateinische Schrift beherrschen. Die Kurse schließen mit einer A1-Prüfung ab. Fahrtkosten ab 3km Fußweg werden bezuschusst.
In den Vormittagskursen ist aktuell eine Kinderbegleitung/ -beaufsichtigung für Kinder zwischen 3 und 6/7 Jahren möglich.
Titel | Datum | Ort | Nr. | Kursstatus |
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Deutsch - STAFF am Nachmittag (Ziel A2) - E-Modul SH24-35-002 |
Wann:
Mi. 09.10.2024, 13.00 Uhr
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Wo:
vhs
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Nr.:
BY84212
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Status:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Büro oder unter deutsch@vhs-neumuenster.de
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