Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Volkshochschule Neumünster ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Schleswig-Holstein (LBGG SH) sowie den Anforderungen gemäß § 13 Absatz 3 LBGG SH barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der vhs Neumünster unter:
https://www.vhs-neumuenster.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit § 13 Absatz 3 LBGG SH vereinbar.
Geprüft wurden 22 Kriterien anhand einer nicht repräsentativen Auswahl von Webseiten im Rahmen der vereinfachten Überwachung. Das Ergebnis ist daher nicht als vollständige Bewertung zu verstehen. Die vhs Neumünster prüft darüber hinaus laufend auch weitere Seiteninhalte auf Barrierefreiheit, um zusätzliche Anforderungen gemäß § 3 und § 4 BITV 2.0 umzusetzen.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Unvollständige oder fehlende Alternativtexte bei Logos, Buttons und Grafiken.
- Fehlerhafte Strukturierung der Seiteninhalte (z. B. Überschriften, Absätze, Listen, Layoutgrafiken).
- Navigation: Sprunglink ist nicht erstes fokussierbares Element; mehrere Regionen haben keine eindeutige ARIA-Beschriftung.
- Unzureichende Kontrastverhältnisse, insbesondere bei Texten, Icons und Platzhaltern (z. B. Cookie-Banner, Sucheingabefeld).
- Dynamische Inhalte wie Slider und Tooltips sind nicht vollständig barrierefrei (fehlende Stoppfunktion, nicht tastaturbedienbar).
- Reflow bei 320 px Breite nicht gewährleistet (z. B. Footer-Logos abgeschnitten).
- Paginierung und Linktexte nicht ausreichend semantisch (z. B. „1 Link“ statt „Seite 1“).
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei (nicht PDF/UA-konform).
- Erklärung zur Barrierefreiheit war zum Prüfzeitpunkt unvollständig.
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen auf der Startseite.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.07.2025 erstellt.
Die Aussagen zur Barrierefreiheit beruhen auf einem Prüfbericht der Staatskanzlei Schleswig-Holstein vom 02.07.2025, erstellt im Rahmen der vereinfachten Überwachung nach § 3 BfWebV SH.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur digitalen Barrierefreiheit erfragen? Dann sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Volkshochschule Neumünster
Thorsten Kehl
Programmbereichsleitung und Kommunikation
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
E-Mail: Thorsten.Kehl(at)neumuenster.de
Telefon: 04321 942-5625
Alternativ steht Ihnen die Geschäftsstelle der vhs Neumünster zur Verfügung:
Gartenstraße 32
E-Mail: vhs(at)neumuenster.de
Telefon: 04321-942-5600
Wir bieten Ihnen sowohl eine schriftliche als auch eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an die oben genannte Kontaktadresse keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden.
Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie auch nachlesen, wie ein solches Verfahren abläuft.
Kontaktadresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de


