Bildungsurlaub - Berufliche Bildung und EDV
Seit 1990 hat in Schleswig-Holstein jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Wenn die Freistellung mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragt wird, kann diese nur aus berechtigten beruflichen oder sozialen Gründen versagt werden und ist dann auf das folgende Jahr übertragbar. Für weitere Fragen stehen wir zu den Beratungszeiten gern zur Verfügung.
Unsere Bildungsurlaubs-Veranstaltungen sind freistellungsberechtigt nach § 20 BFQG Schleswig-Holstein bzw. ihre Freistellungsberechtigung ist beim zuständigen Ministerium beantragt.
Das Aktenzeichen der Freistellungsanerkennung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
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(Volkshochschule, ab Mo., 4.12., 9.00 Uhr )
(Volkshochschule, ab Mo., 13.11., 9.00 Uhr )
(Volkshochschule, ab Mo., 23.10., 8.00 Uhr )
(Volkshochschule, ab Mo., 27.11., 9.00 Uhr )
(Volkshochschule, ab Mo., 23.10., 8.30 Uhr )
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Volkshochschule Neumünster
Kiek in! Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Neumünster
Gartenstraße 32
24534 Neumünster
Tel.: 04321 70769-0
Fax: 04321 41996-99
E-Mail: info@vhs-neumuenster.de
Montag - Donnerstag: 09:30 - 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 16:00 - 18:00 Uhr
In den Schulferien: Dienstag und Donnerstag, 09:30 - 12:00 Uhr
Die Zufahrt zu unserem Parkplatz befindet sich in der Wittorfer Straße 63 - für Teilnehmende der VHS kostenlos.
Anfahrtskizze als PDF
Buslinie 12 Neumünster-Padenstedt, Haltestelle Kiek in/VHS
Hier können Sie unsere Angebote als PDF herunterladen:
Teilnahmebedingungen, Benutzungs- und Entgeltordnung für die Volkshochschule (Satzung) gültig ab 01.09.2022